
* unsere Anlage verfügt nicht über einen 300m Stand
Ordonnanzgewehr
100 m
Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963
als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt
dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht
zugelassen. Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9
= je 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag
darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt
sein muss, verwendet werden.
Programme: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss
und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO).
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Scheibengewehr
100 m
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm
(.22 lfb) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig.
Programm: 30 Schuss in 55 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel
1.35 SpO).
Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen
Meisterschaften usw.).
Großkalibergewehr
300 m (Standardgewehr)
Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als
Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der
Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht
überschreiten, Mindestabzugswiderstand 1,5 kg. Stecher und Rückstecher
sind nicht gestattet (siehe Regel 1,50 SpO).
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Programm: Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20
Schuss stehend und 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit
von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten
(siehe Regel 1.50 SpO).
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Großkalibergewehr
300 m (Freigewehr)
Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als
Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der
Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf
8 kg nicht überschreiten. Abzug beliebig (siehe Regel 1.70 SpO).
Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm.
Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm.
Entfernung: 300 m.
Anschlag: Dreistellungskampf: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden
und knienden Anschlag.
Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 75 Minuten,
40 Schuss stehend in 105 Minuten und 40 Schuss kniend in 90 Minuten
inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in
45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in
60 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.70 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 105 Minuten
inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel
1.90 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens
gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den
Spann des Fußes gelegt werden.
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Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)
Waffe: Es gelten
dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör
maximal 6,5 kg betragen.
Munition, Scheiben, Entfernung,
Anschlag: wie KK Freigewehr.
Programme:
a) Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss
stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten
inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse
(Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens
gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den
Spann des Fußes gelegt werden.
Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre
(Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem
Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung
(innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare
Kolbenkappe sind gestattet. Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen
im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung: 50 m. Anschlag:
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden
und knienden Anschlag;
b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag. Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten,
40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten
inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in
45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in
60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten
inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens
gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den
Spann des Fußes gelegt werden.
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Waffe: Zimmerstutzen
jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm und ein Höchstgewicht
von 7,5 kg aufweisen.
Munition: Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen
in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als
Treibladung für das Geschoß, so dass die Patrone nicht über
Pulver verfügt).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 4,5 mm, Ringabstand = jeweils 4,5 mm.
Entfernung: 15 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig.
Programm: Nur nationale Wettkämpfe (siehe Regel 1.30 SpO).
Waffe: Luftdruckgewehre
und CO2-Gewehre Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg.
Munition: Handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5
mm.
Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm.
Entfernung: 10 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei
(ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muss.
Programme:
a) Stehendwettbewerbe: 20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten,
60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.10 SpO).
b) Zusätzlicher Wettbewerb: Dreistellungskampf für Schüler 30
Schuss in 75 Minuten und für Jugend 60 Schuss in 120 Minuten
in den Positionen liegend, stehend und kniend, wie KK-Sportgewehr (Regel 1.20
SpO).
Anmerkung: International schießen Männer 60 Schuss und Frauen
40 Schuss.